Sicherheitsanalysen / Gefährdungsbeurteilungen Wir führen Sicherheitsanalysen von technischen Einrichtungen durch und erstellen Gefährdungsbeurteilungen für viele Anlagen, Sachgebiete, Arbeiten, Tätigkeiten und Stoffe, u. a. nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5. Dazu gehört natürlich auch die Dokumentation nach § 6 ArbSchG. Ab dem Jahre 2014 sind auch psychische Belastungen zu ermitteln und zu dokumentieren.
Betriebsanweisungen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis aller ermittelten Gefahrstoffe zu führen (Gefahrstoffkataster). Wir erstellen hierfür Betriebsanweisungen nach §14 GefStoffV, in denen die beim Umgang mit Gefahrstoffen auftretenden Gefahren für Mensch und Umwelt, sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt sind.
Auch für Maschinen, Anlagen und Tätigkeiten erstellen wir Betriebsanweisungen nach diversen Rechtsgrundlagen und Vorgaben, u. a. nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft.
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