Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschriften „Grundsätze der Prävention", BG-Regel „Lagereinrichtungen und Geräte" DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 überprüfen wir mindestens jährlich Ihre Regalanlagen mit Inspektionsprotokoll durch einen ausgebildeten Regalinspekteur.
Erste-Hilfe Unter der Ersten-Hilfe ist die sofort einsetzende Hilfe zu verstehen, die einem Unfallverletzten oder akut Erkrankten zuteil wird, bis ärztliche Hilfe eintrifft. Jeder Unternehmer muß dafür sorgen, dass unverzüglich Erste-Hilfe geleistet und eine Behandlung durch einen Arzt veranlaßt werden kann. Hierfür müssen Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Transportmittel in geeigneter Form sowie ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Entsprechend der betrieblichen Verhältnisse organisieren wir, dass die Rettungskette eingerichtet wird, stellen einen Alarmplan auf, kontrollieren in regelmäßigen Abständen das Erste-Hilfe-Material, füllen die Verbandkästen nach und unterweisen / unterrichten die Beschäftigten mit geforderter Dokumentation. Parallel erstellen wir die Unfallanzeigen nach gesetzlichen Vorgaben
.Ersthelfer Regelmäßige Aus- und Fortbildung von Ersthelfern nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" § 26 in den vorgegebenen Zeitabständen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Schulungen / Unterweisungen / Belehrungen (IFSG): Personen, die in Betrieben mit Arbeitsschutz und Unfallverhütung beauftragt sind, müssen für ihre Aufgabe entsprechend geschult sein. Unsere Schulungsprogramme informieren die Teilnehmer über Arbeitssicherheit und stärken ihr Engagement für Arbeitsschutzmaßnahmen. Belehrung über die Pflichten nach § 43 und die Tätigkeitsverbote nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) durch den Arbeitgeber, natürlich mit geforderter Dokumentation
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