Prüfungen Brandschutzeinrichtungen Planung, Installation, Abnahme, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen von präventiven Brandschutzeinrichtungen nach DIN VDE ( Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauchabzugseinrichtungen, Lüftungsanlagen, Wandhydranten, Feuerlöschgeräte, usw.).
Welche Vorschriften muss der Unternehmer beachten, um nicht im Brandfall einen Personen- oder Sachschaden zu erleiden?
Feuerlöscheinrichtungen bereit- und instand halten (Feuerlöscher / Wandhydranten im Haus / Ober- bzw. Unterflurhydranten auf dem Betriebsgelände usw.)
Eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Objekte instand halten (RWA-Anlagen / Brandschutztüren / Brandschutztore - Brandschutzschottungen / Sprinkleraniagen usw.) Mitarbeiter in Sachen Brandschutz unterweisen
.Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern 1 x im Jahr geschult werden. Gesetzliche Grundlagen dafür sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10 und § 12) Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 22 Brandbekämpfung irn Betrieb DGUV Information 205-001 Abschnitt 12.7.3 Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden. DGUV Information 205-001 Abschnitt 12.9.6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9 Punkt 2 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern BGR 133 Abschnitt 5 Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen ASR 13 / 1.2 Kapitel 6 Weitere Hinweise Absatz 2 Richtlinien vom Verband der Sachversicherer (VdS)
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