Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) für kleine und mittlere Betriebe
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es etwa 3 Millionen gewerbliche Unternehmen. 99,5 % dieser Unternehmen beschäftigen jeweils weniger als 200 Mitarbeiter. Über 60 %  aller Beschäftigten der BRD arbeiten in diesen Unternehmen.

Kleine und mittlere Unternehmen sind also ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor und wegen der großen Zahl der dort Beschäftigten, aber auch hinsichtlich des Unfallgeschehens besonders wichtig.

In kleinen oder mittleren Unternehmen ereignen sich häufiger Unfälle als in Großbetrieben.

Untersuchungen der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer haben darüber hinaus gezeigt, dass dabei die Zahl der Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften überdurchschnittlich höher liegt als in größeren Betrieben.

Die Ursachen hierfür sind in allen Fällen in unzureichenden organisatorischen Vorkehrungen zur Gewährleistung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen zu suchen.

Deshalb sollten sowohl aus ethischen, aber auch aus betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie rechtlichen Gründen die Zahl von Unfällen verringert werden.

  • Arbeitsschutzmanagementsysteme sind dafür geeignete Instrumente
  • Arbeitsschutzmanagementsysteme gewinnen zunehmend an Bedeutung

Wir helfen und unterstützen Sie aktiv bei der freiwilligen Umsetzung
eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)
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Die diversen Berufsgenossenschaften bescheinigen auf Basis des „DGUV-Verfahrensgrundsatzes zur Begutachtung von Arbeitsschutzmanagementsystemen“ die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz in Form von unterschiedlichen branchenspezifischen Ausführungen.

Wir begleiten Sie aktiv bei dieser Umsetzung, z. B. zur Erlangung des Gütesiegels

 „Sicher mit System“ der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

gemäß der branchenspezifischen Umsetzung von NLF / ILO-05H 2001

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Durch diese Begutachtung wird dann auch nachgewiesen, dass die Anforderungen von OHSAS 18001:2007 umgesetzt werden.

© 2006 by V. Wohlfahrt (EDV- & Sportberatung) geändert am Montag, 13. Januar 2020