Erstellen eines Abfallwirtschaftskonzeptes sowie Überprüfung der Betriebsanlage in Hinsicht auf sämtliche Wasser-, Natur- sowie umweltrechtlichen Bestimmungen.
Sie können uns als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz, als Betriebsbeauftragter für Abfall und als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz den Behörden melden.